Gedanken und Geschichte(n)

Simulation, Paradox und Maschine

Die studentische Hausarbeit im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz

I. Ein Urteil und seine Bedeutung

Am 25. Februar 2026 wies das Verwaltungsgericht Kassel die Klagen zweier Studierender ab, die gegen ihre Exmatrikulation nach unerlaubter Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Prüfungsarbeiten vorgegangen waren. Das Gericht bestätigte die von der Universität Kassel verhängten Sanktionen: Die betroffenen Prüfungsleistungen – eine Bachelorarbeit im Fach Informatik sowie eine Hausarbeit im Verwaltungsrecht – wurden als „squere Täuschung“ eingestuft, die Studierenden dauerhaft von der Wiederholungsprüfung ausgeschlossen. Faktisch bedeutete dies das Ende ihres Studiums.

Was auf den ersten Blick wie ein klarer Rechtsfall aussieht, ist bei genauerer Betrachtung symptomatisch für eine tiefere Krise. Denn das Urteil beantwortet nicht die eigentliche Frage: Was soll die studentische Hausarbeit als Institution eigentlich leisten? Und was bedeutet es, dass eine Maschine sie nun – zumindest oberflächlich – erledigen kann? Zur Beantwortung dieser Frage lohnt ein Blick zurück.

II. Pohls Diagnose: Die Hausarbeit als Simulation

Der Sprachwissenschaftler Thorsten Pohl hat in seiner 2009 im Synchron Verlag erschienenen Studie „Die studentische Hausarbeit. Rekonstruktion ihrer ideen- und institutionsgeschichtlichen Entstehung“ eine Diagnose formuliert, die bis heute unbequem aktuell ist. Die Hausarbeit, so Pohls zentrales Argument, ist strukturell paradox: Sie gibt vor, wissenschaftliches Arbeiten zu sein – sie folgt dessen Formalia, zitiert dessen Quellen, bedient sich dessen Sprache –, und doch ist sie keine Wissenschaft im eigentlichen Sinne. Denn in einer echten wissenschaftlichen Arbeit entsteht neues Wissen. In der studentischen Hausarbeit hingegen wird vorhandenes Wissen arrangiert, paraphrasiert und in die entsprechende Form gegossen.

Pohl rekonstruiert die historischen Wurzeln dieses Widerspruchs: Die Hausarbeit entstand im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert als propädeutisches Instrument, das Studierende an wissenschaftliches Denken heranführen sollte. Sie ist ein Übungsformat – und wurde gleichzeitig zur Prüfungsform. Diese Doppelnatur hat sie nie abgelegt. Wer eine Drei-Tage-Hausarbeit schreibt, um eine Fristfrist einzuhalten und einen Schein zu erwerben, hat das Wesen dieser Institution eigentlich verstanden: Es geht ums Prozedere, nicht um Erkenntnis.

Das ist kein Vorwurf an die Studierenden. Es ist eine strukturelle Beobachtung über eine Institution, die ihren eigenen Anspruch nie einlöste – und dies, so Pohl, auch nicht konnte.

III. Die Maschine imitiert die Imitation

Vor diesem Hintergrund gewinnt die KI-Debatte eine neue Dimension. Wenn eine Künstliche Intelligenz die studentische Hausarbeit schreiben kann – und das kann sie, wie das Kasseler Urteil indirekt belegt – dann deshalb, weil die Hausarbeit selbst bereits eine Simulation war. Die KI imitiert die Imitation. Das Paradox verdoppelt sich.

Was das bedeutet, lässt sich mit Roland Barthes‘ bekanntem Essay „Der Tod des Autors“ (1967) weiterdenken. Barthes argumentierte, dass der Autor als alleiniger Sinngarant eines Textes eine Illusion ist – Bedeutung entsteht im Lesen, nicht im Schreiben. Auf die KI-Hausarbeit angewendet: Wenn ein Text argumentiert, strukturiert und belegt – warum sollte es dann entscheidend sein, ob ein Mensch oder eine Maschine ihn verfasst hat? Die Universität braucht den identifizierbaren Autor für ihre Prüfungslogik. Aber das ist eine institutionelle Notwendigkeit, keine erkenntnistheoretische.

Gleichzeitig offenbart die KI, was die Hausarbeit immer schon war: ein Übungsformat, kein Erkenntnisdokument. Wenn das Produkt durch eine Maschine ersetzbar ist, dann war der eigentliche Lerngehalt stets der Prozess – das Ringen mit dem Material, das Strukturieren von Gedanken, das Einüben wissenschaftlicher Sprache. Dieser Prozess lässt sich nicht delegieren. Wer ihn delegiert, verliert genau das, worum es ging.

Daraus folgt eine hochschuldidaktische Konsequenz: Die Prüfungsform muss sich wandeln. Nicht weil KI böse ist, sondern weil sie sichtbar gemacht hat, was das Recht des Kasseler Gerichts verdeckt: Die eigentliche Frage ist nicht „Hat der Studierende die KI benutzt?“, sondern: „Hat der Studierende verstanden, was er tut?“ Die Antwort darauf lässt sich durch mündliche Prüfungen, durch die Dokumentation des Schreibprozesses, durch Portfolio-Ansätze überprüfen – wie es im Kunstunterricht seit Jahrzehnten gelingt. Bildproduktion und Dokumentation als Bewertungsgrundlage: Was dort selbstverständlich ist, wäre auch für die Geisteswissenschaften denkbar.

IV. Was die Geisteswissenschaften leisten – und was nicht

Damit ist die eigentliche Frage gestellt: Sind Geisteswissenschaftler – und Historiker im Besonderen – durch KI ersetzbar? Die These kursiert in Talkshows und auf Microsoft-Listen, die Historiker auf Rang 2 der „austauschbaren Berufsgruppen“ setzen. Sie hat einen wahren Kern – und einen blinden Fleck.

Der wahre Kern: Geisteswissenschaften, die sich vornehmlich über das Kompilieren und elegante Präsentieren von bekanntem Wissen definieren, haben ein Problem. Der akademische Habitus – die dichte Fußnotenarchitektur, die elaborierte Sprache, das beiläufige Zitieren von Autoritäten – hatte immer auch eine Distinktionsfunktion. Er signalisierte Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft, die sich über Wissen definiert. Diese Distinktion verliert ihren Wert, wenn eine Maschine den Habitus imitieren kann. Bourdieu würde das präzise analysieren – ironischerweise selbst in elaborierter Sprache.

Der blinde Fleck: Was KI nicht kann, ist die eigentliche historische Arbeit. Der Historiker Jan Burzlaff von der Cornell University hat das am Beispiel des Holocaust nachgewiesen: Eine KI fasst zusammen, aber sie hört nicht zu. Sie reproduziert, aber interpretiert nicht. Sie zeichnet sich durch Kohärenz aus, scheitert aber an Widersprüchen. Das Singuläre, das aus jeder Kategorie herausfällt – der intimste, beängstigendste Moment in einem Zeitzeugenzeugnis, der kein bekanntes Muster bedient – wird von Algorithmen unsichtbar gemacht. Und gerade das ist historisch oft das Bedeutsamste.

Das ist eine alte hermeneutische Unterscheidung: erklären versus verstehen. KI kann erklären, Muster beschreiben, zusammenfassen. Verstehen im Diltheyschen Sinne – das Nachvollziehen von individuellem Sinn und Bedeutung – bleibt menschliche Arbeit.

Für strukturelle, quantifizierbare Fragen hingegen – Herrschaftsverflechtungen, prosopographische Daten, Netzwerkanalysen über Tausende von Urkunden – ist KI nicht nur nützlich, sondern der menschlichen Arbeit überlegen. Eine Netzwerkanalyse der frühen Grafen von Berg, mühsam auf 662 Textseiten ausgebreitet, wäre als interaktive Visualisierung mit anklickbaren Knotenpunkten erkenntnisreicher und für ein breiteres Publikum zugänglicher. Das Medium passt nicht zum Inhalt – und KI-gestützte Digital Humanities könnten das ändern.

V. Schluss: Pohls Paradox aufgelöst?

Das Kasseler Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber es markiert eine Linie – und es zeigt, dass das Recht auf die falsche Frage antwortet. Die richtige Frage stellt Thorsten Pohl, auch wenn er sie 2009 noch ohne KI formulierte: Was soll die studentische Hausarbeit leisten? Solange diese Frage institutionell nicht neu beantwortet wird, werden die Gerichte weiterhin über Symptome urteilen.

Die Geisteswissenschaften stehen vor einer Chance, die sich als Bedrohung verkleidet. KI macht sichtbar, was als Wissenschaft gilt und was davon Simulation war. Sie zwingt dazu, den Unterschied zwischen Kompilieren und Verstehen, zwischen Reproduzieren und Interpretieren neu zu bestimmen. Wer diesen Unterschied benennen kann, hat gute Argumente dafür, dass Historiker, Philologen und Philosophen im KI-Zeitalter nicht ersetzbar sind – sondern unverzichtbarer denn je.

Pohls Paradox löst sich nicht auf. Aber es wird endlich offen ausgesprochen. Und das ist der erste Schritt.

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