Deutschlands widerwilliger Weg zum Einwanderungsland (1945–2000)
Der Satz des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl aus dem Jahr 1991, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Einwanderungsland, prägte das politische und gesellschaftliche Selbstverständnis der BRD über Jahrzehnte.
Wissenschaftler und Historiker sprechen heute mitunter von einer Art Lebenslüge der Republik, da diese normativen politischen Vorgaben in einem krassen Widerspruch zur faktischen Realität standen. Die Geschichte der Bundesrepublik ist vielmehr untrennbar mit der Geschichte der Migration verbunden. Betrachtet man die Zeitspanne vom Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur Jahrtausendwende, lassen sich fünf große, einander teilweise ablösende oder überlappende Migrationswellen identifizieren, die das Land demografisch, wirtschaftlich und sozial tiefgreifend veränderten.
Die erste große Welle der Migration traf das in Schutt und Asche liegende Nachkriegsdeutschland unmittelbar nach 1945. Es handelte sich dabei um etwa 12 bis 12,5 Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie aus den deutschen Siedlungsgebieten in Ostmittel- und Südosteuropa. Zusätzlich befanden sich Millionen sogenannter Displaced Persons – ehemalige Zwangsarbeiter und KZ-Überlebende – auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik, die oftmals auf ein neues Leben in Übersee hofften. Die Aufnahme dieser gewaltigen Menschenmassen führte in einem von Mangel geprägten Land zu extremen Spannungen und Verteilungskämpfen. Der immense Wohnraummangel zwang die Behörden teilweise zu polizeilichen Zwangseinweisungen in private Wohnungen, was nicht selten auf Widerstand der alteingesessenen Bevölkerung stieß. Zur Milderung der Lasten und zur Integration dieser Gruppe verabschiedete der Staat 1952 das Lastenausgleichsgesetz, das eine gigantische Vermögensumverteilung zur Folge hatte und über Jahrzehnte hinweg Milliardensummen bewegte.
Die zweite Welle bestand aus der politisch und wirtschaftlich motivierten Fluchtbewegung aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der späteren DDR. Bis zum Bau der Berliner Mauer im August 1961 verließen rund 3,6 Millionen Menschen Ostdeutschland in Richtung Westen. Für die Bundesrepublik stellte dieser Zustrom in der Zeit des beginnenden „Wirtschaftswunders“ einen enormen demografischen und wirtschaftlichen Segen dar. Es handelte sich oft um junge, gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker, die vom expandierenden westdeutschen Arbeitsmarkt förmlich aufgesogen wurden und diesen Aufschwung gleichzeitig befeuerten. Der Mauerbau am 13. August 1961 kappte diesen für die Wirtschaft so wichtigen Arbeitskräftezufluss schlagartig und markierte eine tiefe historische Zäsur.
Dieser plötzliche Mangel an Arbeitskräften wirkte als direkter Katalysator für die dritte und wohl gesellschaftlich prägendste Migrationswelle: die Phase der sogenannten Gastarbeiter. Bereits 1955 hatte die Bundesrepublik ein erstes Anwerbeabkommen mit Italien geschlossen. In den 1960er Jahren folgten bilaterale Verträge mit Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Die Politik verfolgte dabei strikt das Rotationsprinzip: Die zumeist für schwere, körperliche Arbeiten angeworbenen Menschen sollten nur vorübergehend bleiben, arbeiten und dann in ihre Heimatländer zurückkehren. Entsprechend prekär und isoliert waren oftmals ihre Lebensbedingungen in hastig errichteten Baracken oder stark heruntergekommenen Häusern. Doch die Realität überrollte diese politische Fiktion rasch. Die Wirtschaft wollte auf angelernte Kräfte nicht verzichten, und die Aufenthaltsdauer der Menschen verlängerte sich kontinuierlich. Als die Bundesregierung 1973 als Reaktion auf die Ölkrise und den wirtschaftlichen Abschwung einen Anwerbestopp verhängte, lebten rund 2,6 Millionen ausländische Erwerbspersonen im Land. Der Anwerbestopp führte jedoch paradoxerweise zur größten Einwanderungswelle dieser Phase: Anstatt zurückzukehren, entschieden sich viele „Gastarbeiter“, dauerhaft in der Bundesrepublik zu bleiben und ihre Familien nachzuholen. Obwohl sich das Land faktisch unumkehrbar in ein Einwanderungsland verwandelte, reagierte die Politik mit sturer Abwehr: Man setzte auf eine Doppelstrategie aus zögerlicher Integration und aktiver Rückkehrförderung. Ein drastisches Beispiel hierfür war das Rückkehrförderungsgesetz der Regierung Kohl von 1983, das arbeitslosen Ausländern eine finanzielle Prämie von 10.500 D-Mark zahlte, wenn sie das Land endgültig verließen.
Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989 begann schließlich die vierte Welle der Migration. Rund zwei Millionen Spätaussiedler – Menschen deutscher Volkszugehörigkeit aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten – wanderten in den 1990er Jahren in die Bundesrepublik ein. Da sie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Deutsche galten, genossen sie rechtliche Privilegien. Dennoch stießen sie aufgrund oft fehlender Sprachkenntnisse und einer starken räumlichen Konzentration in bestimmten Kommunen auf erhebliche Integrationshürden, was den Staat unter anderem zum Erlass des kontrovers diskutierten Wohnortzuweisungsgesetzes veranlasste, um die Menschen zur besseren Verteilung der Soziallasten gezielt auf bestimmte Regionen festzulegen. Gleichzeitig brachen in den 1990er Jahren die Kriege im ehemaligen Jugoslawien aus, die Hunderttausende Bürgerkriegsflüchtlinge nach Westeuropa trieben. Allein der blutige Konflikt in Bosnien löste die Flucht von 1,2 Millionen Menschen aus, von denen etwa 320.000 Schutz in Deutschland suchten.
Die fünfte Phase, die eng mit den geopolitischen Entwicklungen der 1990er Jahre verwoben ist, war geprägt von der Globalisierung von Fluchtbewegungen und stark steigenden Asylbewerberzahlen aus aller Welt. Die Bundesrepublik sah sich infolgedessen immer stärker mit Armutsmigration und Flucht vor politischer Verfolgung konfrontiert. Teile der Gesellschaft reagierten auf diesen Zuwanderungsdruck mit massiver Ablehnung: Es kam zu erschütternder rassistischer Gewalt und tödlichen Ausschreitungen in Städten wie Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen. Angesichts überforderter Kommunen, unzureichender staatlicher Finanzierung und einer extrem polarisierten öffentlichen Debatte um die vermeintliche „Überfremdung“ schlossen die großen Volksparteien 1992/93 den sogenannten Asylkompromiss. Dieser Kompromiss bedeutete eine drastische Verschärfung des bis dahin sehr liberalen Grundrechts auf Asyl, das primär unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Diktatur formuliert worden war. Durch die Einführung der Konzepte der „sicheren Drittstaaten“ und der „sicheren Herkunftsstaaten“ sowie durch spezielle Flughafenverfahren und das Asylbewerberleistungsgesetz wurde die Zuwanderung über das Asylsystem fortan massiv eingeschränkt.
Trotz dieser Restriktionen begann sich das staatliche Paradigma am Ende des Jahrzehnts grundlegend zu wandeln. Mit dem Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 1998 verschoben sich die politischen Gewichte deutlich. Die neue Regierung erkannte offiziell an, dass in der Vergangenheit ein unumkehrbarer Zuwanderungsprozess stattgefunden hatte, und verabschiedete sich langsam von der ideologischen Fiktion des Nicht-Einwanderungslandes. Der Fokus verschob sich endlich weg von der reinen Migrationsabwehr hin zur aktiven Integration der dauerhaft im Land lebenden Menschen. Dieser Bewusstseinswandel gipfelte zur Jahrtausendwende im Jahr 2001 in der Einsetzung der Unabhängigen Kommission Zuwanderung (Süßmuth-Kommission). Diese Kommission besiegelte den dringend notwendigen Paradigmenwechsel und legte den Grundstein für das Zuwanderungsgesetz von 2005, das die Integration durch einheitliche Sprach- und Integrationskurse von der kommunalen Improvisation endlich in ein bundesrechtlich geregeltes System überführte.

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