Gedanken und Geschichte(n)

Herrenberg und die Folgen

Die gewollte Ausbeutung der Dozenten 

Hinter der politischen Rhetorik, die Integrationskurse als Schlüssel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Fachkräftesicherung feiert, verbirgt sich eine strukturelle Wahrheit, die den staatlichen Akteuren seit Jahrzehnten bekannt ist.

Wer die Arbeitsbedingungen, die Finanzierungsstrukturen und die aktuellen drastischen Kürzungen im System schonungslos analysiert, erkennt schnell, dass es sich bei den aktuellen Krisen nicht um haushaltspolitische Zufälle handelt. Die folgende Analyse widmet sich ausschließlich der Mechanik dieses Systems und legt dar, wie die Integrationskurse von Beginn an als gigantisches Ausbeutungsmodell auf dem Rücken scheinselbstständiger Honorarkräfte konstruiert wurden. Träger und Dozenten sind in diesem System keine Partner, sondern Gegenspieler in einem existenziellen Verteilungskampf. Und der aktuelle, beispiellose Sparkurs der Bundesregierung ist keine Maßnahme der Konsolidierung, sondern eine gezielte, präventive Sprengung der Infrastruktur, weil das „Herrenberg-Urteil“ diese perfide Konstruktion der Scheinselbstständigkeit endgültig juristisch in die Luft jagen wird.

Um die tiefe Verankerung der Prekarität im Integrationskurssystem zu verstehen, muss man sich die institutionellen Interessen bei dessen Gründung ansehen. Die Besetzung der Position der Integrations-Kommission Anfang der Nuller Jahre mit Rita Süssmuth barg einen massiven, systemprägenden Interessenkonflikt, der die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte bis heute diktiert: Rita Süssmuth war zeitgleich Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV).

Die Volkshochschulen (VHS) leisteten die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene bereits seit Jahrzehnten. Ihr traditionelles und unschlagbar günstiges Geschäftsmodell basierte auf dem Einsatz von freiberuflichen Honorarkräften. Für die Kommunen, die die Volkshochschulen finanzierten, war dieses Modell der Freiberuflichkeit ideal: Wenn eine Lehrkraft nur für die abgeleistete Stunde bezahlt wird, spart sich der Träger – und damit letztlich die öffentliche Hand – sämtliche Arbeitgeberpflichten. Es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub und keine Vergütung an gesetzlichen Feiertagen.

Als das neue, bundesweite System der Integrationskurse entworfen wurde, begrüßte Frau Süssmuth in ihrer Funktion als DVV-Präsidentin diese Struktur zweifellos. Anstatt ein staatliches Bildungssystem mit festangestellten oder gar verbeamteten Lehrkräften aufzubauen, lagerte der Bund die Durchführung fast vollständig an die Trägerlandschaft aus – allen voran an die Volkshochschulen. Man schuf damit ganz bewusst einen politischen Kompromiss der extremen Kostenvermeidung: Der Staat bestellte die Integration, drückte die Preise und lagerte das finanzielle und soziale Risiko vollständig auf die Schultern der ausführenden Lehrkräfte aus. Der Grundstein für die Ausbeutung von zehntausenden Akademikern war damit institutionell festgeschrieben.

Das Versprechen, das den Lehrkräften in Integrationskursen gemacht wird, ist die Ausübung einer ehrenvollen, staatstragenden und flexiblen Aufgabe. Die Realität ist jedoch ein nackter Existenzkampf, der jede reguläre Vollzeitstelle sprengt. Aktuell zahlt das BAMF eine Honoraruntergrenze von 42,23 Euro pro Unterrichtseinheit in allgemeinen Integrationskursen. Was auf den ersten Blick wie ein solider Stundenlohn wirken mag, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Armutsfalle.

Honorarkräfte werden ausschließlich für ihre reine physische Anwesenheit im Unterricht bezahlt. Das BAMF argumentiert zynisch, dass alle anfallenden Vor- und Nachbereitungen mit diesem Honorar abgegolten seien. Zu diesen unbezahlten Zusammenhangstätigkeiten gehören nicht nur die Unterrichtsvorbereitung, die Korrektur von Hausaufgaben und Tests, sondern auch massive bürokratische Verwaltungstätigkeiten. Die Dozenten müssen tagesaktuelle Anwesenheitslisten für das BAMF führen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen) der Teilnehmenden kontrollieren und einpflegen sowie Einstufungstests durchführen.

Um von dieser Tätigkeit ein existenzsicherndes Nettoeinkommen (etwa 2.500 Euro) zu erzielen, sind freiberufliche Dozenten gezwungen, ein massives Pensum abzuleisten. Viele unterrichten 40 bis 50 Unterrichtseinheiten pro Woche. Rechnet man die unbezahlte Vor- und Nachbereitung sowie die Verwaltungstätigkeiten hinzu, summieren sich die tatsächlichen Wochenarbeitszeiten von Honorarkräften auf 50 bis 60 Stunden. Ein solches Pensum führt unweigerlich zu chronischer Überlastung. Ein Kursleiter berichtet anschaulich, dass nach einem neunstündigen Unterrichtstag die Kraft für eine innovative methodische Vorbereitung am Abend schlichtweg fehlt. Da Zeit bares Geld ist, hetzen die Dozenten oft von einem Bildungsträger zum nächsten.

Die Ausbeutung gipfelt in der völligen Absenz sozialer Sicherungssysteme. Fällt eine Lehrkraft krankheitsbedingt aus, verdient sie keinen Cent. Möchte sie sich erholen, muss sie diesen Urlaub komplett selbst finanzieren. Besonders dramatisch wird dies in den Schulferien: Da viele Träger, wie etwa kommunale Volkshochschulen, den Unterricht während der Ferienzeiten aussetzen (oft mit dem Argument der fehlenden Kinderbetreuung für die Teilnehmenden), stehen die Lehrkräfte teilweise bis zu drei Monate im Jahr völlig ohne Einnahmen da. Auch Brückentage, Streiks im Nahverkehr oder kurzfristige Kursausfälle bedeuten sofortige Verdienstausfälle.

Wenn das BAMF von der „Freiheit“ der Selbstständigkeit spricht, entlarvt ein Blick auf das deutsche Rentensystem die ganze Härte dieser Konstruktion. Freiberufliche Lehrkräfte unterliegen nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Während bei einem normalen Angestelltenverhältnis der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben übernimmt, müssen die Honorarkräfte im Integrationsbereich diese Last vollständig allein tragen. Sie zahlen den vollen Rentenbeitrag von 18,6 Prozent (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen) komplett aus eigener Tasche. Hinzu kommen die vollen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Einkommensteuer. Zieht man von den 42,23 Euro Honorar diese massiven Abgaben ab, rutschen viele Lehrkräfte trotz extremer Arbeitsbelastung gefährlich nah an die Grenze zur Altersarmut. Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass genau diese Dozenten in den 100-stündigen Orientierungskursen den Zuwanderern die Errungenschaften, die Sicherheit und die Solidarität des deutschen Sozialsystems erklären müssen, während sie selbst von eben diesem System systematisch ausgeschlossen bleiben.

In diesem System existiert der Begriff „Karriere“ schlichtweg nicht. Ein Beruf, der auf der ständigen Angst vor Verdienstausfällen basiert, bietet keine Aufstiegsmöglichkeiten. Es gibt keine Gehaltssprünge durch langjährige Betriebszugehörigkeit, keine Loyalitätsprämien und keine Beförderungen. Die Dozenten werden nicht als integraler Bestandteil eines Kollegiums wahrgenommen; sie haben oft nicht einmal einen Schreibtisch, sondern nutzen das Lehrerzimmer – sofern überhaupt vorhanden – lediglich als „Harry-Potter-Abstellkammer“ für ihre Ordner, bevor sie zum nächsten Kurs hetzen. Da Zeit Geld ist, fehlen nicht nur die Kapazitäten, sondern auch die finanzielle Motivation, sich pädagogisch weiterzubilden. Das Resultat dieser Perspektivlosigkeit ist ein massiver „Brain Drain“: Hochqualifizierte Fachkräfte wandern, sobald sich die Möglichkeit bietet, in den regulären, sicheren Schuldienst oder in andere Branchen ab. Wer den Dozenten offiziell eine „Schlüsselrolle im Integrationsprozess“ zuschreibt, sie aber faktisch in einer beruflichen Sackgasse verrotten lässt, betreibt eine Integrationspolitik, die als „reine Farce“ bezeichnet werden muss.

Um das System der Ausbeutung moralisch aufrechtzuerhalten, wird von der Politik und den Verbänden gerne das harmonische Bild der „Bildungsfamilie“ beschworen. Doch die strukturelle Realität ist eine andere: Träger (wie die Volkshochschulen oder private Sprachschulen) und Dozenten sind keine Freunde. Sie stehen in einem unauflösbaren, antagonistischen Verhältnis zueinander, da sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit fundamental unterschiedlichen, ja diametral entgegengesetzten Interessen sind.

Die Träger sind in ein enges finanzielles Korsett gezwängt. Sie erhalten vom BAMF lediglich einen festgelegten Kostenerstattungssatz (lange Zeit nur 4,58 Euro pro Teilnehmer und Stunde). Aus dieser knappen Pauschale müssen die Träger alles finanzieren: die teure Anmietung von Räumen, die steigenden Energiekosten, die Gehälter der eigenen Verwaltungsmitarbeiter und eben die Honorare der Lehrkräfte. Da die Träger selbst auf volles wirtschaftliches Risiko arbeiten und keine verlässliche Grundfinanzierung durch den Bund erhalten, müssen sie die Kosten bei den Dozenten drücken, um überhaupt überleben zu können. Das System ist mathematisch darauf ausgelegt, dass die Träger ihre eigene Existenz nur sichern können, indem sie die Lehrkräfte ausbeuten.

Dieses Feindverhältnis zeigt sich sofort, wenn Träger gezwungen sind, Lehrkräfte fest anzustellen. Sobald ein Träger nach einem Tarifvertrag (wie dem TVöD) bezahlt, reicht das Geld des BAMF für eine Vollfinanzierung nicht mehr aus; der Träger macht bei einer Festanstellung ein finanzielles Minus. Private Sprachschulen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, versuchen daher oft, Lohndumping zu betreiben. Ein erschreckendes Beispiel aus Wuppertal zeigt, wie Träger versuchen, akademisch voll ausgebildete Lehrkräfte in eine Festanstellung für lächerliche 1.750 Euro brutto im Monat (bei einem Deputat von 25 Stunden pro Woche) zu drängen.

Die Interessenlage ist eindeutig getrennt: Der Träger benötigt maximale Flexibilität, um auf schwankende BAMF-Zuweisungen, kurzfristige Kursausfälle und wechselnde Migrationsströme reagieren zu können, ohne Personalkosten vorhalten zu müssen. Die Lehrkraft hingegen benötigt ein verlässliches, existenzsicherndes Einkommen und soziale Sicherheit. In diesem staatlich gewollten Niedriglohn-System ist eine partnerschaftliche Beziehung strukturell unmöglich. Der Träger fungiert lediglich als der verlängerte Arm staatlicher Ausbeutung, der Anwesenheitslisten, Pünktlichkeit und BAMF-Bürokratie einfordern muss, ohne die sozialen Gegenleistungen eines echten Arbeitgebers erbringen zu wollen oder zu können.

Der juristische Kern dieser Ausbeutungsmechanik liegt in der massenhaften, staatlich verordneten Scheinselbstständigkeit. Das BAMF argumentiert auf Nachfrage gebetsmühlenartig, dass es sich in das „autonome Vertragsverhältnis“ zwischen Träger und Lehrkraft nicht einmische und dass freiberufliche Lehrkräfte die Umstände ihrer Tätigkeit „frei aushandeln“ könnten.

Diese Behauptung des „freien Aushandelns“ ist eine offene Provokation und realitätsfremd. Das BAMF diktiert das gesamte System bis ins kleinste Detail: Es gibt die Lehrwerke und Curricula vor, bestimmt die exakte Stundenanzahl, legt die Prüfungsformate fest und zwingt die Dozenten zur Übernahme administrativer Verwaltungstätigkeiten (Dokumentation von Fehlzeiten). Die Lehrkräfte sind zeitlich und örtlich an die Vorgaben der Träger und des BAMF gebunden, sie sind weisungsgebunden und vollständig in die Betriebsabläufe eingegliedert. All dies sind die klassischen, unumstößlichen Kriterien einer abhängigen Beschäftigung. Von einer unternehmerischen Freiheit der Lehrkräfte kann keine Rede sein; es handelt sich um eine Form prekärer Fremdsteuerung.

Die absolute Doppelmoral des Bundesamtes zeigte sich in den Jahren 2025 und 2026 in nie dagewesener Deutlichkeit. In Trägerrundschreiben 03/25 erließ das BAMF die Vorgabe, dass festangestellte Lehrkräfte bei einer 40-Stunden-Woche maximal 29 Unterrichtseinheiten erteilen dürfen. Diese 29-Stunden-Grenze wurde explizit als zwingendes „qualitätssicherndes Merkmal“ deklariert. Überschreitet ein Träger bei seinen Angestellten diesen Richtwert, gilt der Unterricht offiziell als qualitativ minderwertig, was bis zum Lizenzentzug führen kann.

Gleichzeitig jedoch stellte das BAMF zynisch klar, dass diese qualitätssichernde Stundengrenze „ausschließlich für fest angestellte Lehrkräfte“ gelte. Bei Honorarkräften, die aus reiner finanzieller Notwendigkeit 40 bis 50 Stunden unterrichten müssen, wird diese Qualitätsminderung billigend toleriert. Das BAMF gab in internem Schriftverkehr unumwunden zu, dass es diese Berufsgruppe gar nicht in sichere Verhältnisse überführen wolle. Man wolle den „Handlungskorridor bewusst offen halten“, um „Lastspitzen“ bei den Trägern abzufangen. Übersetzt bedeutet dies: Das BAMF weiß, dass ein Pensum von über 29 Stunden die pädagogische Qualität ruiniert. Um aber das finanzielle Risiko schwankender Kursteilnehmerzahlen nicht tragen zu müssen, lagert man diese „Lastspitzen“ auf die Soloselbstständigen aus, die sich selbst ausbeuten müssen. Das BAMF wäscht seine Hände in Unschuld, verweist auf die Zuständigkeit der Gewerkschaften (GEW) und den Grundsatz der „sparsamen Verwaltung von Haushaltsmitteln“.

Jahrzehntelang funktionierte dieses System der staatlichen Kosteneinsparung auf dem Rücken der Dozenten reibungslos. Doch am 28. Juni 2022 fällte das Bundessozialgericht (BSG) das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ (Aktenzeichen B 12 R 3/20 R). Das Gericht urteilte, dass eine Musikschullehrerin, die auf Honorarbasis arbeitete, aufgrund ihrer Eingliederung in den Betrieb und der vorgegebenen Strukturen faktisch eine sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigung ausübte.

Dieses Urteil entfaltete eine immense juristische Sprengkraft für die Integrationskurse. Die Arbeitsrealität der DaF/DaZ-Dozenten in den BAMF-Kursen ist mit der im Urteil beschriebenen Situation nicht nur vergleichbar, sondern durch die staatlichen Vorgaben sogar noch weitaus restriktiver. Das Herrenberg-Urteil machte unmissverständlich klar: Rund 75 Prozent der Lehrkräfte in den Integrationskursen arbeiten in illegaler Scheinselbstständigkeit. Das gesamte Fundament, auf dem das BAMF-System ruht, wurde mit einem Schlag als rechtswidrig entlarvt.

Unter den Bildungsträgern brach Panik aus. Aus Angst vor gigantischen Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Krankenkassen stoppten viele Träger die Vergabe neuer Honorarverträge. Um den totalen, sofortigen Zusammenbruch der gesamten staatlichen Integrationsinfrastruktur in Deutschland abzuwenden, griff der Gesetzgeber zu einer Notbremse. Er schuf mit § 127 SGB IV eine Übergangsregelung. Diese Regelung erlaubt es den Trägern, noch befristet bis zum 31. Dezember 2026 die Augen vor der Realität zu verschließen und Honorarkräfte weiterhin als Selbstständige zu beschäftigen, sofern diese dem ausdrücklich zustimmen. Die Absurdität geht so weit, dass Träger nun von ihren Dozenten sogenannte „Zustimmungserklärungen“ einfordern, in denen die Lehrkräfte gegen besseres Wissen bestätigen sollen, dass sie echte Freiberufler seien. Doch § 127 SGB IV ist keine Lösung, sondern lediglich ein Aufschub. Die Uhr tickt unaufhaltsam.

Wir schreiben das Jahr 2026. Am Ende dieses Jahres läuft die Übergangsregelung des § 127 SGB IV unweigerlich aus. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keinen juristischen Schutzschild mehr für die massenhafte Scheinselbstständigkeit. Spätestens dann werden alle Träger in Deutschland gezwungen sein, ihre Lehrkräfte legal und sozialversicherungspflichtig fest anzustellen.

Tritt dieser Fall ein, wird das System der Integrationskurse finanziell implodieren. Experten rechnen vor, dass eine reguläre Festanstellung der Lehrkräfte (inklusive Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und Einhaltung der 29-UE-Qualitätsgrenze) Mehrkosten von bis zu 30 Euro pro Unterrichtseinheit verursachen würde. Aus dem bisherigen Honorar von gut 42 Euro würden für den Staat schlagartig Personalkosten von über 70 bis 75 Euro pro Stunde. Eine Festanstellung des gesamten Lehrkörpers würde den Bund jährlich Milliardenbeträge zusätzlich kosten.

Und exakt hierin liegt der wahre, verschwiegene Grund für den beispiellosen und brutalen Sparkurs, den das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt und das BAMF in den Jahren 2025 und 2026 rücksichtslos durchpeitschen.

Offiziell wird der Kahlschlag mit knappen Haushaltskassen und der Fokussierung auf Menschen mit „guter Bleibeperspektive“ begründet. Mit internen Weisungen des BAMF wurden plötzlich die Zulassungen für freiwillige Kursteilnehmer komplett eingefroren, wodurch über 130.000 integrationswillige Menschen – darunter steuerzahlende EU-Bürger und Geflüchtete – abrupt vom Spracherwerb ausgeschlossen wurden. Die Möglichkeit, bei Nichtbestehen Stunden zu wiederholen, wurde massiv eingeschränkt, und spezielle, betreuungsintensive Zielgruppenkurse (für Eltern, Frauen, Jugendliche) wurden gestrichen. Angeblich fehlt das Geld.

Doch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und andere Akteure haben diese Argumentation als Nebelkerze enttarnt: „Die Gelder sind im Bundeshaushalt bewilligt, finanzielle Gründe können also nicht der Hintergrund sein“. Wenn das Geld also vorhanden ist, warum demontiert das Ministerium dann ausgerechnet jetzt, wenige Monate vor Ablauf der Herrenberg-Frist, mutwillig die staatliche Integrationsinfrastruktur?

Die Schlussfolgerung – die eigentliche „Verschwörungstheorie“, die sich aus allen Fakten zwingend ergibt – lautet: Der Staat fährt das System der Integrationskurse sehenden Auges gegen die Wand und schrumpft es mit brutaler Gewalt zusammen, BEVOR das Herrenberg-Urteil am 31. Dezember 2026 seine volle finanzielle Zerstörungskraft entfaltet.

Das Innenministerium und das BAMF wissen, dass das System ab 2027 in seiner bisherigen Größe schlichtweg unbezahlbar wird, wenn alle Lehrkräfte legal angestellt und fair bezahlt werden müssen. Anstatt politische Verantwortung zu übernehmen, die Kostenerstattungssätze massiv zu erhöhen oder die Dozenten – wie von Experten gefordert – in den regulären Staatsdienst (etwa als Beamte oder Angestellte des Bundes) zu übernehmen, wählt man den Weg der Zerstörung. Indem man das System heute künstlich verkleinert, zehntausende Zuwanderer ausschließt und viele Bildungsträger in die Insolvenz treibt, entledigt sich der Bund präventiv des Personal- und Kostenproblems für das Jahr 2027.

Das Argument des „Job-Turbos“, das Zuwanderer ja zu einer schnellen Arbeitsaufnahme statt in langfristige Sprachkurse drängen soll, liefert dabei das willkommene ideologische Alibi. So werden Migranten ohne teure Sprachausbildung direkt in den prekären Niedriglohnsektor verschoben, während sich der Staat seiner finanziellen Pflichten entledigt.

Die Süssmuth-Illusion der kostengünstigen Integration auf dem Rücken ausgebeuteter Honorarkräfte ist gescheitert. Wäre die gesellschaftliche Integration jemals wirklich ernst gemeint gewesen, hätte der Staat ein krisenfestes Bildungssystem mit sozial abgesicherten Lehrkräften aufgebaut, wie er es auch an Regelschulen tut. Stattdessen opfert der Bund nun lieber den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Zukunft, nur um den juristischen und finanziellen Konsequenzen seiner jahrzehntelangen Ausbeutungspolitik zu entkommen. Das Herrenberg-Urteil wird das System der Integrationskurse sprengen – der aktuelle Sparkurs ist lediglich die staatlich verordnete Notsprengung im Vorfeld.

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