Im Zuge der Fusionsvorbereitung der drei Gemeinden Langerfeld, Schellenbeck-Einern und Wichlinghausen-Nächstebreck tauchte eine ungewohnte Frage auf: Sind unsere Gemeinden möglicherweise „Kirchengemeinden nach altem Herkommen“? Der Begriff bezeichnet im Kirchenrecht der EKiR Gemeinden, für die keine förmliche Gründungsurkunde existiert – so alt, dass ihre Existenz nicht auf einem dokumentierten Gründungsakt, sondern auf gewachsener Überlieferung beruht. Um die Frage zu beantworten, musste man die Gründungsgeschichten der drei Gemeinden prüfen. Dabei kam Erstaunliches zutage.
Wichlinghausen: die älteste Gemeinde
Die älteste der drei Gemeinden ist Wichlinghausen – gegründet am 11. Juni 1744 als lutherische Kirchengemeinde, einer Abspaltung von Schwelm. Eine Gründungsurkunde existiert, zumindest in Kopie. Wichlinghausen ist damit die einzige der drei Gemeinden, die vor dem entscheidenden Datum liegt: der Preußischen Union von 1817, als König Friedrich Wilhelm III. die lutherischen und reformierten Gemeinden seines Landes zur gemeinsamen evangelischen Kirche zusammenschloss.
Allerdings hat Wichlinghausen seine ursprüngliche Kontinuität später verändert: 1967 gab die Gemeinde das Attribut „lutherisch“ auf und wurde evangelisch-uniert. 1984 kamen im Zuge der „Neugliederung im Oberbarmer Raum“ Teile der reformierten Gemeinde Gemarke – gegründet 1702 – hinzu, als diese als eigenständige Gemeinde aufgelöst wurde. Damit war Wichlinghausen konfessionell verändert. Den Status „nach altem Herkommen“, der eine ununterbrochene Kontinuität voraussetzt, trägt sie damit nicht.
Langerfeld: die Gemeinde und ihre Kirche
Anders liegt der Fall bei Langerfeld. Dort wurde 2016 das „250-jährige Jubiläum der Kirchengemeinde“ gefeiert. Doch das Datum stimmt nicht ganz: 1766 wurde die Kirche eingeweiht – die Gemeinde selbst gehörte damals noch zu Schwelm. Der Kirchenbau war sogar vertraglich an die Bedingung geknüpft, dass Langerfeld Teil Schwelms blieb.
Erst 1830 wurde Langerfeld eigenständig – durch einen Freikauf: Für 510 Taler löste sich die Gemeinde aus der Zugehörigkeit zu Schwelm. Da 1830 nach 1817 liegt, scheidet Langerfeld als Gemeinde „nach altem Herkommen“ aus. 1922 wechselte Langerfeld zusammen mit Nächstebreck im Zuge der Eingliederung beider Stadtteile in Barmen vom westfälischen in den rheinischen Kirchenverband.
Nächstebreck und Schellenbeck-Einern
Nächstebreck wurde 1877 als neue Gemeinde gegründet – bereits uniert und damit eindeutig nach 1817. Auch Nächstebreck wechselte 1922 zur EKiR. 2002 schlossen sich Wichlinghausen und Nächstebreck zur heutigen Gemeinde Wichlinghausen-Nächstebreck zusammen.
Schellenbeck-Einern ist die jüngste der drei Gemeinden: 1970 entstand sie durch Abspaltung von Nächstebreck. Auch hier ist die Antwort eindeutig.
Das Ergebnis
Keine der drei Gemeinden trägt den Status „nach altem Herkommen“. Alle können mit dokumentierten Gründungsdaten in das kirchliche Register eingetragen werden – das vereinfacht das Fusionsverfahren.
Was bleibt, ist ein lehrreicher Blick in die Geschichte: Unsere Gemeinden sind jünger als man denkt, älter als manche glauben – und ihre Wurzeln reichen über Schwelm, Gemarke und die Grenze zwischen Westfalen und dem Rheinland weit zurück. Der bevorstehende Zusammenschluss ist nicht der erste Einschnitt in ihrer Geschichte. Er ist der nächste, der sich unter dem Namen Evangelische Kirchengemeinde Wuppertal Nord-Ost etablieren wird.

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