Wer weiß, wie man Daten sammelt, Geldströme lenkt und Menschen auf ein Ziel einschwört, wendet diese Werkzeuge nicht nur im fernen Afrika an. Irgendwann schaut man aus dem Fenster auf die eigene Stadt und legt dieselbe kalte, berechnende Logik an die eigenen Nachbarn an.
Dafür gehen wir vom Kerstenplatz ein kurzes Stück zum Kirchplatz im Zentrum Elberfelds. Hier stand und steht die Alte Kirche, das Epizentrum der reformierten Herrschaft – Luftlinie nur 200 Meter von der kleinen lutherischen Kirche am Kolk entfernt. Dreihundert Jahre lang starrten sich diese beiden Gebäude an wie zwei Boxer im Ring.
Wettrüsten in Bronze
Natürlich spielten auch hier die Glocken die Hauptrolle. Auch die Reformierten mussten sich lange „mit drei kleinen Glocken begnügen“. Erst 1786, fast vierzig Jahre nach dem lutherischen Läuterecht, goss Christian Voigt aus Isselburg drei neue Turmglocken: 4.956, 3.630 und 2.644 Pfund. Das ist keine Anschaffung, das ist ein Statement.
Besonders aufschlussreich ist ein Detail am Rande: Beide Gemeinden gingen zu demselben Gießer, und beide holten das Uhrwerk für ihre Türme beim exakt selben Uhrmachermeister, einem Herrn Winkel – die Reformierten 1768 für 400 Taler, aus einer Kollekte finanziert, die Lutheraner für 550. Man beobachtete einander auf Schritt und Tritt. Ein Wettrüsten auf kleinstem Raum.
Die reformierten Glocken hatten allerdings eine andere Bedeutung als die lutherischen. Sie riefen nicht nur zum Gebet, sondern auch zum Konsistorium, zum Gerichtsbeginn, zur Bürgermeisterwahl, beim Tod des Landesfürsten und beim Begräbnis. Die erste, die Sturm- und Gerichtsglocke, trug die Inschrift: „Ich rufe an gesetzten Tagen / Zum Gottesdienst und vor’s Gericht, / Auch große Noth Dir anzusagen. / Verachte meine Stimme nicht!“ Die dritte klingt fast resigniert: „Ich rufe laut genug, / Bedenke, wo es haft’t. / Daß meine Stimme oft / So wenig Nutzen schafft.“
Diese Glocken waren die akustische Definition von Staatsmacht. Religion, Justiz und Verwaltung waren am Kirchplatz zu einem monolithischen Block verschmolzen. Und aus diesem Block stammt das, was Elberfeld im 19. Jahrhundert weltberühmt machte: das Elberfelder System der Armenpflege.
Die Geburtsstunde, die keine war
Hier muss man allerdings sofort eine liebgewonnene Erzählung anfassen. In fast jeder Darstellung gilt der 1. Januar 1853 als die Geburtsstunde des Elberfelder Systems: Ein paar Bürger erfinden die moderne Armenfürsorge, die Welt schaut zu und kopiert. Barbara Lube hat gezeigt, dass diese Erzählung an entscheidender Stelle nicht stimmt.
Denn das Modell war 1853 schon ein halbes Jahrhundert alt. Der Zusammenbruch kam nicht mit der Hochindustrialisierung, sondern bereits 1795: Teuerung, französische Einquartierung, Plünderungen – und der totale Zusammenbruch der kirchlichen Armenpflege aller drei Konfessionen. Bis zu 400 Bettler, teils berufsmäßig organisiert und mit einem Bettelvogt an der Spitze, beherrschten das Stadtbild und belagerten die Türen der Wohlhabenden. Elberfeld galt unter Eingeweihten als die Stadt, die niemand ungetröstet verlässt.
Die Antwort darauf war die Allgemeine Armenanstalt, die der Magistrat 1800 nach dem Plan von Bürgermeister Jakob Aders und dem Vorbild der Hamburgischen Armenanstalt von 1788 gründete. Und die hatte bereits fast alles, wofür man später Elberfeld bewunderte: zwölf gewählte Bürger an der Spitze, davon acht als Bezirksvorsteher, für jedes Quartier ein Armenpfleger, Hausbesuche, individuelle Prüfung, eine zentrale Verwaltung. Vertreter der drei Kirchen saßen zwar mit am Tisch, aber nur beratend.
Und es war kein Ehrenamt im heutigen Sinne. „Jeder brave Bürger, er sey verheiratet, oder unverheiratet, ist wahlfähig und bei 100 Rthlr. Strafe verbunden, das Amt eines Verwalters oder Pflegers anzunehmen.“ Ausschließlich Männer übernahmen diese Aufgaben. Sozial war der Kreis dabei deutlich breiter, als die spätere Legende glauben macht: Ein Verzeichnis der amtierenden Armenpfleger von 1843 führt Fabrikanten und Kaufleute ebenso auf wie Buchhändler, Handwerksmeister, Gesellen, Ackerer und Bandwirker.
Die Inspektion beginnt 1801, nicht 1853
Auch das, was uns heute am meisten aufstößt, ist keine Erfindung von 1853. Es steht schon in den Papieren der ersten Jahre.
Der Armenpfleger sollte, so eine Niederschrift von 1802, „auf das bürgerliche und sittliche Betragen des Armen und seiner Kinder achten“ und dafür sorgen, dass nicht nur dessen ökonomische Lage, sondern „auch sein Zustand als Mensch verbessert werde“. Dazu diente ein Abhörungsbogen: Familiengröße, Alter, Arbeit und Qualifikation aller Mitglieder, Verdienst, Miete, Unterstützungspflichten – und die Frage, ob in der Wohnung noch andere Arme aufgenommen werden könnten. Anschließend hatte der Pfleger den Leumund zu prüfen, zur Glaubwürdigkeit der Aussagen Stellung zu nehmen und einzuschätzen, ob die Betroffenen ihr Einkommen bei besserer Verwertung ihrer Fähigkeiten nicht erhöhen könnten.
Die Grenze verlief zwischen „schuldlos Verarmten“ und jenen, die „durch Leichtsinn, Nachläßigkeit oder schlechte Wirtschaft“ verarmt seien. Der Faule galt, so ein Bericht von 1816, „wie das Ungeziefer eine drückende Last für seine Mitmenschen“. Wer zusätzliches Einkommen verschwieg, die „auf Ordnung und Reinlichkeit entworfenen Gesetze“ missachtete oder dem Pfleger respektlos begegnete, konnte mit Arrest „bey Wasser und Brod“ bestraft werden.
Und die Regeln galten in beide Richtungen: Mit der Armenanstalt wurde das Bettelverbot bekräftigt – und zugleich verfügte Bürgermeister Abraham Peter von Carnap 1802, dass auch das Almosengeben fünf Reichstaler Strafe koste. Bettelnde waren an die Anstalt zu verweisen. Das Monopol auf Nächstenliebe ist also ein halbes Jahrhundert älter als das System, das dafür berühmt wurde.
Die Begründung dafür klingt erstaunlich modern: „Was muß es aber für einen Eindruck auf die Handwerker, auf die Taglöhner machen, wenn sie sehen, daß der Bettler ein sogenanntes gutes Leben führt, und sie doch bei regelmäßigem Fleiße, bei mühsamer Thätigkeit, ja oft bei übermenschlicher Anstrengung kaum so viel erwerben, daß sie sich und die Ihrigen nothdürftig erhalten können.“
Austern und Suppenportionen
Was in den 1840er Jahren kippte, war nicht das Prinzip, sondern die Lage. Die Allgemeine Armenanstalt war 1816 an Missernte, Kriegslasten und ausbleibenden Spenden zerbrochen; 1818 folgte die Central-Wohlthätigkeitsanstalt, die bis 1853 bestand. Nach ihrer Revision von 1841 hatte ein Pfleger zwischen zwanzig und fünfzig Haushalte zu betreuen und besuchte sie nur noch monatlich. 1843 musste die Stadt erstmals eine Armensteuer erheben, weil die freiwilligen Gaben nicht mehr reichten.
Wie weit die Schere auseinanderging, zeigt eine Zufallsbeobachtung in der Zeitung: In den Vorweihnachtstagen 1851 bewirbt ein Delikatessengeschäft Straßburger Gänseleberpastete, pommersche Gänsebrüste, russischen Kaviar und täglich frische Austern. In derselben Ausgabe teilt die Armenverwaltung mit, dass die täglich ausgegebenen Suppenportionen binnen vierzehn Tagen von 500 auf 1.000 gestiegen sind, bei acht Pfennig pro Portion. In Elberfeld wurden in diesen Jahren verhungerte Menschen auf der Straße gefunden. Es ist, wie Lube trocken anmerkt, sicher kein Zufall, dass Friedrich Engels ausgerechnet in diesem „gesegneten Wupperthal“ zum Sozialrevolutionär wurde.
Das Bürgertum sah vor allem die politische Seite. Im „Elberfelder Kreisblatt“ vom 9. März 1848 heißt es: „Je mehr indeß die Armuth wächst, je unheilvoller sie der Stadt zu werden droht; desto mehr müssen die Bürger auf ihrer Hut sein.“ Es ging um die „Erhaltung der bürgerlichen Sicherheit und Ruhe“.
Der Plan, der eigentlich ein Rückzug war
Im März 1850 lag dem Gemeinderat eine Denkschrift des Armen-Comités vor, unterzeichnet unter anderem von Oberbürgermeister von Carnap und dem Bankier Daniel von der Heydt. Ihr Inhalt ist überraschend: Sie wollte die Armenpflege an die Kirchen zurückgeben. Begründung: Die Hauptaufgabe bestehe darin, den Dürftigen „mit Rath, Ermahnung, schonender Aufsicht ernst und beharrlich im Auge zu behalten“ – ihn also zu erziehen –, und das könne eine bürgerliche Institution nicht leisten.
Es ging um mehr als Kosten. Es ging darum, dem Elend den Status einer öffentlichen Frage zu entziehen und es in den halbprivaten Bereich zurückzuschieben.
Daraus wurde nichts. Die Verhandlungen mit den Kirchen zogen sich bis März 1852 und scheiterten. Die Kirchen forderten ein städtisches Arbeitshaus für jene Armen, „welche sich den kirchlichen Anordnungen nicht fügen wollten“; das reformierte Presbyterium wollte die Außenarmen nur übernehmen, wenn es eine vom Gemeinderat unabhängige „Armenzucht“ üben dürfe. Grundsätzlich, so die reformierte Position, sei bürgerliche Armenpflege „prinzipiell und wesentlich ein Anderes … als die nach dem Worte Gottes in der Ordnung unserer Kirche gegründete christliche Diakonie“. Die lutherische Gemeinde ergänzte, „der Arme habe nichts zu fordern“, rechte Armenpflege sei „etwas durchaus freiwilliges“.
Erst als das gescheitert war, erarbeitete ein Gremium in den Jahren 1851/52 die „Neue Armenordnung für die Gemeinde Elberfeld“. Sie trat mit ihrer Veröffentlichung im „Täglichen Anzeiger“ am 1. Januar 1853 in Kraft.
Was 1853 tatsächlich neu war
Die Verwaltung schrumpfte auf sieben Männer: vier Stadtverordnete und drei wahlberechtigte Bürger. Kein Vertreter der Kirchen mehr. Die Stadt wurde in zunächst 150 Quartiere mit je einem Quartiersvorsteher eingeteilt, zusammengefasst zu zehn Bezirken.
Der eigentliche Bruch liegt woanders: Das Bewilligungsrecht wanderte von der zentralen Verwaltung nach unten. Über Unterstützung entschied künftig die Bezirksversammlung, in der der Bezirksvorsteher und alle Quartiersvorsteher seines Bezirks zusammensaßen – Wolfgang Köllmann nennt das „eine Art Pflegerparlament“. Dazu kamen zwei Zahlen, die alles andere bestimmten: höchstens zehn Fälle pro Pfleger, und jede Unterstützung musste alle vierzehn Tage neu bewilligt werden.
Gemessen an den fünfzig Haushalten, die ein Pfleger zuvor betreut hatte, ist das eine Verzehnfachung der Aufmerksamkeit. Und sie ging weiter: Später, nach Verkleinerung der Quartiere, betreute ein Pfleger nur noch zwei bis vier Fälle. Man kann das Fürsorge nennen. Man kann es auch Überwachungsdichte nennen. Es ist dasselbe.
Neu war an alldem, wie Lube nüchtern festhält, „einzig die beweglichere Form der Verwaltung“. Die Prinzipien – Ehrenamtlichkeit, individuelle Hilfe, zentrale Verwaltung – blieben unangetastet, so wie bürgerlicher Gemeinsinn sie 1800 geschaffen hatte. Der 1. Januar 1853 ist nicht die Geburtsstunde des Systems. Er ist die Geburtsstunde seines Ruhms.
Zwei Lesarten derselben Akte
Womit wir bei der eigentlich spannenden Frage sind, denn über dieselben Unterlagen kann man zwei völlig verschiedene Texte schreiben – und beide sind geschrieben worden.
Wolfgang Köllmann veröffentlichte 1954, ein Jahr nach der Hundertjahrfeier, eine Würdigung unter dem Titel „Hundert Jahre Hilfe von Mensch zu Mensch“. Bei ihm ist das System ausdrücklich kein Wohltätigkeitssystem, sondern Rechtsanwendung: „Nicht Mitleid, nicht mildtätiges Schenken sind Aufgaben des Armenpflegers, sondern Prüfung und Bewilligung eines Anspruchs.“ Er zitiert die Instruktion vom 28. Dezember 1852, die vom Pfleger „der Liebe und des Ernstes“ verlangt, und das bemerkenswerte Selbstverständnis: „Wir verwalten nicht unsere Silbergroschen und Taler, sondern die uns von der Obrigkeit aus den Steuern unserer Mitbürger anvertrauten Gelder.“ Er hebt hervor, dass die Armen gerade nicht in Armenhäusern abgesondert wurden, dass der Pfleger verpflichtet war, dem Arbeitsfähigen Arbeit zu verschaffen – für Köllmann eine Pflicht zur Arbeit, die das Recht auf Arbeit einschließt. Und er nennt Zahlen, die niemand bestreitet: Der Anteil der Unterstützten an der Einwohnerschaft, zuvor sechs bis sieben Prozent, sank und überstieg im folgenden Jahrzehnt vier Prozent nicht mehr – während die Zuwendungen für den Einzelnen höher lagen als je zuvor.
Dreißig Jahre später liest Barbara Lube dieselben Akten und sieht einen Mythos. Für sie war der eigentliche Erfolg die finanzielle Entlastung der Stadt: 1852 gab Elberfeld bei 50.364 Einwohnern noch 47.149 Taler aus, 1857 bei leicht gestiegener Einwohnerzahl nur noch 17.487. Es gibt Statistiken über Aufwendungen und über die Zahl der Unterstützten – aber keine über das tatsächliche Ausmaß der Bedürftigkeit, über den Arbeitsmarkt, über Lebensumstände. Arme waren kein zu lösendes Problem mehr, sondern eine Position im Hauptbuch der Stadt. Und der Ruhm, so Lube, sei gezielter Öffentlichkeitsarbeit zu verdanken: Um die drei „Väter“ – Daniel von der Heydt, Gustav Schlieper und David Peters – entstand eine Saga, die im Wesentlichen auf die Familie von der Heydt selbst zurückgeht. Der Enkel Adolph Zahn veröffentlichte 1881 „Der Großvater“, und von dort lief die Überlieferung über Emminghaus und Seyffardt bis zu Victor Böhmert 1886 – gestützt auf zwei Quellen: Vorträge von der Heydts und die Jahresberichte des Oberbürgermeisters. Der Oberbürgermeister war Emil Lischke, und Lischke wurde von der Heydts Schwiegersohn.
Der Maßstab, den von der Heydt selbst anlegte, gibt Lube recht: „Es ist ein Verdienst der neuen Ordnung, binnen 11 Jahren mehr als 30.000 Taler an Almosen erspart zu haben.“ Und 1871 schrieb er an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz, Überfluss und Entbehrung seien „nach den von Gott gefügten Umständen“ verteilt.
Das berühmteste Zitat, im Zusammenhang gelesen
Aus Lischkes Referat auf dem Hamburger Kirchentag 1858 stammt der Satz, der bis heute in jeder kritischen Darstellung auftaucht: „Der Grundfehler der bürgerlichen Armenpflege ist das Angebinde, welches sie bei ihrer Geburt erhalten hat: das äusserliche, amtliche, todte Wesen, welchem der Arme nicht mehr eine Persönlichkeit, sondern ein Gegenstand geworden ist.“
Das klingt nach einer hellsichtigen Kritik an der Bürokratie. Im Zusammenhang ist es etwas anderes. Der Satz davor lautet: „Während die gegenseitige Unterstützungspflicht der Familienglieder und der christlichen Bekenntnisgenossen durch göttliche Gebote angeordnet ist, hat die Armenpflege der bürgerlichen Gemeinden keinen anderen Ursprung, als im weltlichen Gesetze.“ Der Fehler ist für Lischke also nicht die Verwaltung, sondern die Weltlichkeit – ein Geburtsfehler der städtischen Armenpflege als solcher. Und der Weg zur Besserung heißt entsprechend: „Nicht der Name dessen, welchem die Armenpflege anvertraut ist, nicht sein Amt ist für den Erfolg seiner Arbeit von Bedeutung; nur der Geist, in welchem er es übt, entscheidet.“
Wie ernst das gemeint war, zeigt ein Satz aus der entscheidenden Stadtratssitzung vom 2. Juli 1852. Dort erklärte Lischke, „daß die weltliche Obrigkeit den Tag hochpreisen wird, an welchem sie die Armenpflege vertrauensvoll zurücklegen kann in die neu gekräftigten Hände einer lebendigen Kirchengemeinschaft“.
Die Männer, die das berühmteste Sozialmodell des 19. Jahrhunderts bauten, hielten es für ein Provisorium. Sie warteten auf den Tag, an dem sie es wieder abgeben könnten. Dieser Tag kam nie.
Was daraus wurde
Das Modell verbreitete sich rasant: zuerst in die Schwesterstadt Barmen und nach Krefeld, dann in fast alle deutschen Groß- und Mittelstädte, nach Europa und in die USA. Nur für Weltstädte wie Berlin und Wien erwies es sich als ungeeignet, für Kleinstädte als überdimensioniert. 1876 kam die Waisenfürsorge dazu, ab 1903 wurden – zögernd – auch Frauen als Pflegerinnen eingesetzt; 1910 arbeiteten 605 Männer und sieben Frauen ehrenamtlich in der Elberfelder Armenpflege.
Der Erste Weltkrieg beendete das Modell in seiner alten Form. 1919 entstand ein städtisches Wohlfahrtsamt mit hauptamtlichen, geschulten Kräften; die ehrenamtlichen Pfleger blieben, bekamen aber nur noch bis zu vier Fälle zugewiesen. In der NS-Zeit wurde das Elberfelder System der NSV gleichgeschaltet.
Wer die Instruktionen von 1802 und 1852 heute liest, denkt unweigerlich an aktuelle Debatten: über Sozialhilfe, über Sanktionen, über Algorithmen in der Gig Economy. Wenn ein Lieferfahrer vom System abgemahnt wird, weil er drei Minuten zu lange für die Route gebraucht hat, oder wenn jemandem die Existenzsicherung gekürzt wird, weil er einen Termin verpasst hat, ist der Geist derselbe: Man reduziert den Menschen auf eine Metrik und bestraft menschliche Makel mit Tabellen.
Drei Fragen bleiben, und die letzte ist die unbequemste. Wo verläuft die Grenze, an der strukturierte Hilfe in Sozialdisziplinierung kippt? Wie entsteht der Ruhm eines Systems – in Elberfeld jedenfalls nicht durch die Erfindung, die ein halbes Jahrhundert zurücklag, sondern durch eine Familie, die ihre eigene Geschichte schrieb? Und schließlich: Wenn zwei Historiker dieselben Akten lesen und einer eine Sozialleistung sieht und die andere einen Überwachungsapparat – was genau lesen wir eigentlich, wenn wir heute auf unsere eigenen Systeme schauen?

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