Das Amt Wetter

Kurzüberblick

Territorium Grafschaft Mark.
Bezeichnung Amt Wetter (märkisches Amt).
Gebiet heute (Wuppertal) Langerfeld, Nächstebreck sowie Teile von Wichlinghausen und Heckinghausen (als märki­scher Rand-/Übergangsraum im heutigen Stadtgebiet).
Entstehung Amtgründung durch die Grafen von der Mark vor 1324; frühe Amtmänner sind belegt.
Politischer Kern Burg Wetter (13. Jh.) als Zentrum; Machtprojektion gegen kurkölnische Positionen (Volmarstein/Freigrafschaft, Handelsweg).
Stichworte Grafschaft Mark, Ämterverfassung, Burg Wetter, Volmarstein, Freigrafschaft, Gogericht Schwelm, Fronhof Schwelm, Vogtei/Vogtrechte, Schatzbuch 1486.

Themen

Warum Wetter ein märkisches Amt ist

Das Amt Wetter ist Teil der Ämterverfassung der Grafschaft Mark. In deinem Text wird betont, dass die märkischen Ämter bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts greifbar sind. Wetter gilt dabei als das älteste der Ämter, die das Gebiet des heutigen Wuppertals im Spätmittelalter mit unterteilen. Der erste Hinweis auf einen Amtmann findet sich 1324 (Engelbert von Altena). Als möglicher Hintergrund wird der westfälische Landfrieden von 1298 genannt, der Verwaltungsreformen und eine territoriale Konsolidierung begünstigt haben kann.

Burg Wetter & Volmarstein: Symbolik, Politik, Zugriff

Ausgangspunkt für die Anlage des Amtes ist die Burg Wetter an der Ruhr, errichtet im 13. Jahrhundert und 1274 als Hochzeitsgeschenk übergeben. Ihre Lage ist nicht zufällig: Die Burg steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Burg Volmarstein, einer kurkölnischen Anlage, die als Schutz eines Handelsweges und als Gerichtssitz Bedeutung hatte. In deinem Text wird beschrieben, dass Engelbert II. von der Mark sich im Jahr der Ersterwähnung des Amtes auf Burg Wetter aufhielt, um von dort aus Volmarstein einzunehmen – mit nachhaltigen Folgen für Gerichtsrechte und Einflussräume im weiteren Umland.

Freigrafschaft, Gogericht Schwelm und Ausstrahlung in den Barmer Osten

Mit Burg und Eroberung ist die Freigrafschaft verknüpft, die nach der Einnahme Volmarsteins dem Amt Wetter unterstellt wurde. Das ist wichtig, weil damit nicht nur militärische Kontrolle gemeint ist, sondern konkrete Zuständigkeit: Strafangelegenheiten liefen über Gerichtssitze, und zu solchen Orten gingen Schwelmer und Hagener – und in der Logik deines Textes auch Menschen aus Langerfeld, Nächstebreck oder Wichlinghausen. Später wird dieser Einfluss genutzt, um um 1400 herum Zugriff auf Barmen zu gewinnen; damit wird verständlich, warum im Osten des heutigen Wuppertals eine deutlich märkische Akten- und Begriffslandschaft greifbar wird.

Langerfeld: mehrere Siedlungen, viele Lehnsherren, schleichender Übergang

Langerfeld besteht im Spätmittelalter aus mehreren Siedlungen und Gütern. Der Hof Langerfeld ist 1304 als Eigentum des Klosters Siegburg belegt; Jesinghausen und der Ehrenberg erscheinen in der Mitte des 14. Jahrhunderts, Rauental 1367. In deinem Text ist zentral: Bei den ersten Erwähnungen liegen diese Güter nicht „einfach“ in märkischem Besitz, sondern sind in kölnischen, limburgischen oder anderen Zusammenhängen verankert. Der Übergang ins Märkische wird über konkrete Besitz- und Amtszusammenhänge erzählt – etwa über Amtmänner (Haus Wandhofen) und das Rauental, das mit der Wupperseite und späteren Mühlen-/Wasserburgentwicklung verknüpft wird. Der Ehrenberg bleibt bis ins 15. Jahrhundert hinein umstritten und taucht sowohl im märkischen Schatzbuch 1486 als auch in der Beyenburger Amtsrechnung 1467 auf – als sichtbares Zeichen einer Grenz- und Überlagerungslage.

Nächstebreck: frühe Güter, Vogtrechte und das Schatzbuch 1486

Für Nächstebreck zeigt dein Text eine ähnliche Vielgestaltigkeit: Die ältesten Güter reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück (u.a. Bruch und Haarhausen), weitere folgen im 13. und 14. Jahrhundert (Bracken, Möddinghofe, Busch/Berg, Ecksteinloh/Weuste, Uhlenbruch, Mählersbeck, Heide, später Hölken, Schellenbeck, Ellinghausen). Entscheidender Hebel für die märkische Durchgriffsmöglichkeit sind Vogtrechte: Auch dort, wo Güter geistliches Eigentum sind (z.B. Werden), kann der Territorialherr die Klöster vor weltlichen Gerichten vertreten und Abgaben einziehen. Das wird in deinem Text am märkischen Schatzbuch von 1486 konkret, das unter „Nächstebreck“ vierzehn Höfe aufführt und die Steuerlasten differenziert sichtbar macht. Zugleich weitet sich der Blick auf das Gogericht Schwelm und die Bauerschaften, deren Grenzen im Nordosten zusammenstoßen („Drei Grenzen“) – inklusive der Beobachtung, dass dort wegen schlechter Böden zeitweise kein Hofbestand stand, das Gebiet aber durch einen sehr alten Verkehrsweg dennoch erschlossen war.

Grenzraum im Wuppertal: warum dieser Osten anders „funktioniert“

Für dein Gesamtprojekt „Die geteilte Stadt“ ist das Amt Wetter deshalb kein „fünftes bergisches Amt“, sondern der bewusst andere Pol: Hier erklärt sich Raumordnung aus der Grafschaft Mark, aus Burgpolitik, Gerichtszuständigkeiten, Vogtrechten und den sehr konkreten Listen der Abgaben- und Besitzwelt. Genau dadurch wird die Ostseite des heutigen Wuppertals im Spätmittelalter verständlich – nicht als Anhang bergischer Ämter, sondern als eigener Verwaltungs- und Rechtsraum mit starker Ausstrahlung in angrenzende Bereiche.

Hinweise

Grundlage dieser Seite ist dein Text „Die geteilte Stadt – Das Wuppertal im Spätmittelalter“, Abschnitt „Die Märkischen des Wuppertals: das Amt Wetter“ sowie die Unterabschnitte zu Langerfeld und Nächstebreck (inkl. Schatzbuch 1486 / Gogericht Schwelm).